Sozialpädagogische Familienhilfe, Nachbetreuung
Im Rahmen unseres Leistungsbereichs ambulante Hilfen bieten wir momentan folgende Hilfeformen an:
- § 30 KJHG (Erziehungsbeistandschaft/ Betreuungshelfer)
- § 31 KJHG (Sozialpädagogische Familienhilfe)
- § 35 KJHG (Intensive Sozialpädagogische Einzelbetreuung)
- § 41 KJHG (Nachbetreuung)
Wir verfolgen dabei den Ansatz Hilfe zur Selbsthilfe. Für alle ambulanten Hilfen stehen das Aufbauen eines Netzwerks, das Erarbeiten von Lebensperspektiven mit den Familien und/oder Kindern und Jugendlichen (Schule, Ausbildung, Arbeit) und die Stabilisierung des Lebensalltags im Vordergrund. Im Bedarfsfall arbeiten wir im Tandem (Vieraugenprinzip und Betreuungskontiunietät).